Junge Freiheit
Die damalige Ministerpräsidentin Dreyer bezeichnete die AfD auf der Regierungswebseite als „rechtsextreme Verfassungsfeinde“. Der Verfassungsgerichtshof meint jetzt, das sei trotz des Neutralitätsgebotes des Staates rechtens. Denn es gehe um die Rettung der Demokratie.
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